Allgemeine Verkaufsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen
zwischen dem Unternehmen Ölmühle Moog GmbH (im Folgenden „Verkäufer“), Inhaber der
Marke BIO PLANÈTE, mit Sitz in Klappendorf 1 01623 Lommatzsch und eingetragen im
Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter der Registernummer HRB 29337, und seinen
Kunden (im Folgenden „Kunde“), sofern es sich dabei um Unternehmer (§ 14 BGB), eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen im
Sinne von § 310 Absatz 1 BGB handelt. Ausdrücklich nicht gelten diese AVB für solche
Geschäftsbeziehungen, welche über den unter www.bioplanete.de und seinen Subdomains
abrufbaren und vom Verkäufer betriebenen Onlineshop zustande kommen.
1.2 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich
Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) und Angaben in unserer Auftragsbestätigung
haben Vorrang vor diesen AVB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des
Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
Rechtserhebliche Erklärungen sowie Anzeigen des Kunden hinsichtlich des Vertrages (z.B.
Mängelanzeigen, Fristsetzungen, Rücktritt oder Minderung) sind schriftlich, also in Schrift- und
Textform (z.B. Brief, E-Mail) abzugeben. Weitergehende gesetzliche Formvorschriften sowie
weitere Nachweise (gegebenenfalls bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden) bleiben
unberührt.
1.3 Vorliegende AVB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei
denn, ihrer Geltung wird durch den Verkäufer ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch
für den Fall, dass der Kunde mit Verweis auf seine AGB bestellt und der Verkäufer diesen AGB
nicht explizit widersprochen hat.
1.4 Sofern Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften erfolgen, ist zu beachten, dass
diesen lediglich eine klarstellende Bedeutung zukommt. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften –
auch wenn keine entsprechende Klarstellung erfolgt ist – in den Grenzen, in denen sie nicht durch
die AVB abgeändert oder ausgeschlossen werden.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht
ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Dies gilt auch dann, wenn dem Kunden
Kataloge, Preislisten, Muster, Produktbeschreibungen oder sonstige Unterlagen, sei es in
gedruckter oder elektronischer Form, überlassen werden. An allen durch den Verkäufer im
Zusammenhang mit der Auftragserteilung erstellten Unterlagen behält sich dieser Eigentumsund
Urheberrechte vor. Die überlassenen Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht
werden, es sei denn, der Verkäufer hat dazu schriftlich sein explizites Einverständnis erklärt.
2.2 Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich (§ 145 BGB), die bestellte
Ware erwerben zu wollen. Der Verkäufer ist berechtigt, das Vertragsangebot innerhalb von zwei
Wochen nach Eingang der Bestellung anzunehmen, soweit sich aus der Bestellung nichts anderes
ergibt.
2.3 Die Annahme des Vertragsangebots des Kunden erfolgt durch eine schriftliche
Auftragsbestätigung des Verkäufers.
2.4 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und
automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur
Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die
vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei
dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Verkäufer oder von diesem mit der
Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können. Etwaige
Versäumnisse gehen zu Lasten des Kunden.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Sofern im Einzelfall schriftlich nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gelten die jeweils zum
Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise (Nettopreise) des Verkäufers ab Lager,
exklusive Verpackung, Auslagen, Maut und Gebühren, etc. und zuzüglich der gesetzlichen
Umsatzsteuer, die in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert
ausgewiesen wird.
3.2 Sofern nichts Anderweitiges, insbesondere durch Vereinbarung eines Incoterm, schriftlich
vereinbart ist, gilt, dass, wenn der Kunde die Zusendung der Ware wünscht, hat der Kunde die
Verpackungs- und Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Kunden gewünschten
Transportversicherung zu tragen. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche
Abgaben hat ebenfalls der Kunde zu tragen. Die Kosten werden in der Rechnung gesondert
ausgewiesen.
3.3 Alle Rechnungsbeträge sind, soweit nichts abweichend vereinbart ist, ohne jegliche
Abzüge zu zahlen.
3.4 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen
ab Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Es gelten im Übrigen die gesetzlichen Regelungen
betreffend der Folgen des Zahlungsverzuges, insbesondere § 286 Abs. 3 BGB.
3.5 Der Verkäufer ist, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit
berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen
entsprechenden Vorbehalt erklärt der Verkäufer spätestens mit der Auftragsbestätigung.
3.6 Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur für den Fall zu, dass
sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist, und sein Gegenanspruch auf dem
gleichen Vertragsverhältnis beruht. Für den Fall, dass Mängel im Rahmen der Lieferung auftreten,
bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt.
3.7 Sofern nach Vertragsschluss abzusehen ist, dass der Anspruch des Verkäufers auf Zahlung
des Kaufpreises aufgrund von mangelnder Leistungsfähigkeit von Seiten des Kunden gefährdet ist
(z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), ist der Verkäufer nach den
gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und, gegebenenfalls nach Fristsetzung, zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
4. Lieferung und Lieferzeit
4.1 Die Lieferfrist wird verbindlich mittels Auftragsbestätigung kommuniziert, soweit diese
nicht individuell schriftlich vereinbart ist. Sofern keine Lieferfrist in der Auftragsbestätigung
angegeben oder individuell vereinbart ist, so beträgt die Lieferfrist ca. 10 Werktage ab
Vertragsschluss.
4.2 Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern dies
dem Kunden zumutbar ist.
4.3 Der Verkäufer haftet nicht in Fällen höherer Gewalt, wie insbesondere Brandschäden,
Überschwemmungen, Streiks, rechtmäßigen Aussperrungen, Seuchen wie Epidemien und
Pandemien. Soweit ein Gefahrenniveau von mindestens „mäßig“ durch das Robert-Koch-Institut
festgelegt wird, ist die hiervon betroffene Vertragspartei für die Dauer und im Umfang der
Auswirkung von der Verplichtung zur Lieferung oder Abnahme befreit. Der Verkäufer wird den
Kunden unverzüglich über den Eintritt eines Falls von höherer Gewalt informieren.
5. Gefahrübergang
5.1 Sofern nicht Anderweitiges, insbesondere durch Vereinbarung eines Incoterm, schriftlich
vereinbart ist, geht mit der Übergabe der Ware an den Kunden die Gefahr des zufälligen
Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über. Bei Vorliegen eines
Versendungskaufs geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware, der zufälligen
Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an
den Spediteur oder den Frachtführer auf den Kunden über. Für den Fall der gesonderten
schriftlichen vertraglichen Vereinbarung eines Abnahmetermins der Ware, ist dieser für den
Gefahrübergang maßgeblich.
5.2 Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Kunden oder aus Gründen, die der Kunde zu
vertreten hat, geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden
über.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die vom Verkäufer gelieferte/bereitgestellte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur
vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweils geschlossenen Vertrag Eigentum des
Verkäufers.
6.2 Solange das Eigentum noch nicht auf den Kunden übergegangen ist, ist der Kunde nicht
berechtigt, die Vorbehaltsware an Dritte zu verpfänden oder sicherungshalber zu übereignen. Der
Kunde ist jedoch berechtigt, die Vorbehaltsware zu verwenden und im ordentlichen
Geschäftsgang weiter zu veräußern, solange er nicht mit seinen Zahlungsverpflichtungen im
Verzug ist. Die aus der Veräußerung gegenüber seinen Geschäftspartnern entstehenden
Forderungen tritt der Kunde sicherungshalber in Höhe des mit dem Verkäufer vereinbarten
Rechnungsbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt
die Abtretung an. Der Verkäufer ermächtigt widerruflich den Kunden, die an den Verkäufer
abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Das Recht des
Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, wird dadurch nicht berührt. Der Verkäufer wird
die Forderungen jedoch nicht selbst einziehen und die Einzugsermächtigung nicht widerrufen,
solange der Kunde seine Zahlungspflichten ordnungsgemäß erfüllt.
6.3 Für den Fall eines vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, insbesondere bei
Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist der Verkäufer berechtigt, vom Kaufvertrag
zurückzutreten und vom Kunden die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Im
Herausgabeverlangen ist nicht zugleich eine Rücktrittserklärung enthalten; vielmehr ist der
Verkäufer berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und den Rücktritt vorzubehalten. Für
den Fall, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht bezahlt, muss dem Kunden vor
Geltendmachung dieser Rechte erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt werden. Dies
gilt nur, sofern eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften nicht bereits
entbehrlich ist. Im Fall des vertragswidrigen Verhaltens kann der Verkäufer vom Kunden
verlangen, dass dieser die abgetretenen Forderungen und die jeweiligen Schuldner bekannt gibt,
den jeweiligen Schuldnern die Abtretung mitteilt und dem Verkäufer alle dazugehörigen
Unterlagen aushändigt sowie alle Angaben macht, die der Verkäufer zur Geltendmachung der
Forderungen benötigt.
6.4 Stellt der Kunde einen Antrag auf Insolvenz, hat er den Verkäufer darüber unverzüglich
schriftlich zu benachrichtigen. Wird die Vorbehaltsware von Dritten gepfändet oder ist sie
sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt, ist der Kunde verpflichtet, solange das Eigentum noch
nicht auf ihn übergegangen ist, den Dritten auf die Eigentumsrechte des Verkäufers hinzuweisen
und den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit der Verkäufer seine
Eigentumsrechte durchsetzen kann. Der Kunde haftet für die in diesem Zusammenhang
entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO
gegenüber dem Verkäufer, sofern der Dritte nicht in der Lage ist, diese Kosten dem Verkäufer zu
erstatten.
6.5 Der Verkäufer verpflichtet sich, auf Verlangen des Kunden, die ihm zustehenden
Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert den Wert der offenen Forderungen
gegen den Kunden um 10 % übersteigt.
7. Gewährleistung und Mängelrüge
7.1 Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach Paragraf 377
HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
7.2 Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der vom Verkäufer
gelieferten Ware bei dem Kunden. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen, gilt die gesetzliche
Verjährungsfrist.
7.3 Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der
bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so wird der Verkäufer die Ware, vorbehaltlich
fristgerechter Mängelrüge, nach seiner Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist dem
Verkäufer stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
7.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger
Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
7.5 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten
Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher
Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter
oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder
aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen
vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine
Mängelansprüche.
7.6 Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen
Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten einschließlich
eventueller Aus- und Einbaukosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen,
weil die vom Verkäufer gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung
des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem
bestimmungsgemäßen Gebrauch.
7.7 Rückgriffsansprüche des Kunden gegen den Verkäufer bestehen nur insoweit, als dass der
Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche
hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
8. Haftung
8.1 Im Rahmen der Verschuldenshaftung haftet der Verkäufer, dahinstehend aus welchem
Rechtsgrund, auf Schadensersatz, lediglich im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im
Falle von einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer, vorbehaltlich gesetzlicher
Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche
Pflichtverletzung), nur:
a) für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren,
b) für Schäden, die aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflichten an, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung
der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf) resultieren. Die Haftung des Verkäufers ist
für diesen Fall jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens
limitiert.
8.2 Die sich gemäß Ziffer 8.1 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber
Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden der Verkäufer nach
gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Soweit ein Mangel arglistig verschwiegen und eine
Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde, finden die
Haftungsbeschränkungen keine Geltung. Dies gilt ebenfalls für Ansprüche des Kunden nach dem
Produkthaftungsgesetz.
8.3 Der Kunde kann wegen einer Pflichtverletzung, die nicht aus einem Mangel resultiert, nur
für den Fall, dass der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat, zurücktreten oder
kündigen.
8.4 Ein Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gemäß §§ 650, 648 BGB) wird
ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Für diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen dem
Verkäufer und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
9.2 Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs,
eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen,
ist der Geschäftssitz in Lommatzsch ausschließlicher und auch internationaler Gerichtsstand für
alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
Gleiches gilt, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.
9.3 Zur Erhebung einer Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen
Allgemeinen Verkaufsbedingungen bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am
allgemeinen Gerichtsstand des Kunden ist der Verkäufer darüber hinaus berechtigt. Hiervon
unberührt bleiben vorrangige gesetzliche Vorschriften (ausschließliche Gerichtsstände).
Stand: November 2024